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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Schlüsselservice VAT GmbH

  1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schlüsselservice VAT GmbH (VAT) gelten für alle Verträge, die der Kunde mit VAT im Zusammenhang mit Erbringung von Schlüsselservicediensten, wie z.B. Türöffnungen, Schlossmontagen etc. abschließt. Die ABG sind integrierter Bestandteil jedes zwischen dem Kunden und VAT individuell abgeschlossenen Vertrags. Der Kunde anerkennt diese AGB vollumfänglich. Jede von diesen ABG abweichende Vereinbarung bedarf der expliziten schriftlichen Anerkennung von VAT.

 

  1. Preise

Die VAT Hotline erteilt dem Kunden telefonisch lediglich unverbindliche Preisauskünfte. Der verbindliche Preis wird vor Ort vom VAT Monteur ermittelt. Die von ihm ausgestellte Rechnung ist massgebend. Der Preis bestimmt sich insbesondere aufgrund der nachfolgenden Preistabelle und der im Einzelfall zusätzlich angefallenen Arbeits- und Materialaufwendungen.

 

Es geltend die folgenden Preise (alle Preise exklusive MwSt.):

 

Leistungsbeschreibung Preis Bemerkungen
Anfahrts-/Wegpauschale: CHF 120.00 Die Anfahrts-/Wegpauschale ist unabhängig von der Entfernung des VAT Monteurs zum Kunden und deshalb immer gleich hoch

 

Türöffnungs- und/oder Arbeitspauschale: CHF 199.00 Die ersten 60 Min. der Türöffnung, Montage- bzw. Reparaturarbeiten etc. sind in der Pauschale inbegriffen

 

Weiterer Zeitaufwand: CHF 40.00

 

Je angebrochene ¼ Std.
Miete Sicherheitszylinder: CHF 50.00 Mietdauer wird mit VAT Monteur vor Ort vereinbart

 

Für Nacht- und Sonntagsarbeit werden zudem folgende Zuschläge auf den Gesamtpreis erhoben:

 

Montag – Freitag von 17.00 – 22.00 Uhr / Samstag 08.00 – 16.00 Uhr:                    50%

Montag – Freitag von 22.00 – 08.00 Uhr / Samstag – Montag 16.00 – 08.00 Uhr:    100%

 

Materialkosten werden dem Kunden gesondert verrechnet. Die verbindlichen Preise für zu ersetzende Originalzylinder oder andere Teile müssen erst mit den entsprechenden Lieferanten abgeklärt werden. Der VAT Monteur vor Ort kann hierzu keine Angaben machen.

 

  1. Vertragsschluss und Widerruf

Der Anruf des Kunden gilt als Antrag an VAT zur Offertenstellung. VAT ist nicht verpflichtet den Antrag anzunehmen. Zur Offertenstellung entsendet VAT einen Monteur zum vom Kunden bezeichneten Ort. Die Entsendung bzw. Offertenstellung ist kostenpflichtig. Der Kunde schliesst mit dem von VAT entsandten Monteur den Vertrag ab.

Widerruft der Kunde die Bestellung des Monteurs vor dessen Ankunft vor Ort, so hat er die Anfahrts-/Wegpauschale in der Höhe von CHF 120.00 zu bezahlen. Dem Kunden wird eine Rechnung zugestellt. Diese ist innert 5 Tagen zu bezahlen.

Widerruft der Kunde die Bestellung nach Ankunft des Monteurs vor Ort, hat er die Anfahrts-/Wegpauschale von CHF 120.00, die Türöffnungs- und Arbeitspauschale von CHF 199.00 sowie die jeweilig anwendbaren Zuschläge gemäss Ziff. 2 zu bezahlen. Dem Kunden wird eine Rechnung zugestellt. Diese ist innert 5 Tagen zu bezahlen.

 

  1. Zahlungsart und –bedingungen / Schuldanerkennung

Die vom VAT Monteur ausgestellte Rechnung wird sofort fällig und ist vom Kunden sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung zu bezahlen. Eine Bezahlung per Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich und hat innert 5 Tagen ab Erbringung der Leistung zu erfolgen. VAT behält sich in diesem Fall vor, das Material nur gegen Bar- oder Kreditkartenzahlung zumindest eines Teils des Arbeitsaufwands und der eingebauten Materialien einzubauen. Bezahlt er nicht sofort, erklärt der Kunde, VAT, im Sinne einer Schuldanerkennung nach Art. 82 SchKG, den Betrag für die geleistete Arbeit, verwendetes Material etc. inkl. MwSt. gemäss Ziff. 2 oben und der für den entsprechenden Einsatz erstellten Rechnung vorbehaltlos und unter Verzicht auf sämtliche Einreden und Einwendungen zu schulden und zu zahlen.

Für das erneute Zustellen einer Rechnung wird eine Administrationsgebühr von CHF 20.00 erhoben. Bei Zahlungsverzug erhebt VAT eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung sowie weitere Inkassokosten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Das von VAT gelieferte Material, wie z.B. Zylinder, Einsteckschlösser etc., bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VAT. Der Kunde ist verpflichtet, unter Kostentragung zu seinen Lasten bei allen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutz des Eigentums von VAT erforderlich sind.

 

  1. Identifikation und Ermächtigung

Der Kunde hat sich vor Beginn der Leistungserbringung gegenüber dem VAT Monteur anhand von amtlichen Ausweisen (z.B. Pass, ID, etc.) oder anderen dienlichen Dokumenten zu legitimieren. Im Zweifelsfall kann VAT die örtliche Polizei beiziehen, um die Zutrittsberechtigung festzustellen. Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt (räumlichkeits- bzw. gangberechtigt) ist, die Räumlichkeiten zu betreten und dass VAT die Türöffnung auf seine Anordnung hin vornehmen darf. Er bestätigt zudem, dass ihm bewusst ist, dass durch die Arbeit des VAT Monteurs unter Umständen Zylinder, Schliessmechanismus etc. der Türe zerstört werden müssen. Der Kunde erklärt sein Einverständnis für alle im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von VAT verursachten Zerstörungen.

 

  1. Haftung und Gewährleistung

VAT haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden und nur in dem Mass, in dem ihr Verhalten nachweislich zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Darüber hinaus sind alle Haftungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden. Die Haftung für Schäden, die die von VAT zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beigezogenen Hilfspersonen verursachen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. VAT übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einer übermässigen, unsachgemässen oder bestimmungswidrigen Benutzung oder Behandlung durch den Kunden oder durch Dritte beruhen oder durch andere Schlüsseldienste etc. verursacht wurden. In solchen Fällen verliert der Kunde sämtliche Gewährleistungsansprüche.

Bei nachweislich durch VAT zu verantwortenden Mängeln kann VAT die Gewährleistung nach eigenem Ermessen durch kostenlose Reparatur oder Ausbesserung erbringen. Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, insbesondere auf Wandelung und Minderung werden ausdrücklich wegbedungen. VAT übernimmt für eingebautes Material keine Haftung und gewährt dafür auch keine Garantie.

 

  1. Datenschutz

Die Gespräche der VAT Hotline werden aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen aufgezeichnet. Diese und alle zusätzlich von VAT aufgenommenen Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet, genutzt. Sie werden ausschliesslich für betrieblich notwendige Zwecke verwendet, wie z.B. für Rechnungsstellung, Inkasso etc. Der Kunde stimmt einer Weitergabe seiner Daten für betrieblich notwendige Zwecke an Dritte zu.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird wegbedungen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von VAT oder Olten. Es steht VAT aber frei, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der AGB als ungültig erweisen, so gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck am besten entspricht bzw. nahekommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB werden davon nicht berührt und bleiben gültig.

 

 

Schlüsselservice VAT GmbH

7.4.2016

 

 

Mit dem Anruf der Schlüsselservice VAT Hotline, erkläre ich, die obenstehenden AGB erhalten, gelesen, verstanden und vollumfänglich als Vertragsbestandteil akzeptiert zu haben.